Mein Mann und ich haben endlich das Formular für meine Vorsorgevollmacht ausgefüllt.Ich habe mir dieses bei der Sozialarbeiterin des Sozialdienstes der psychiatrischen Ambulanz geholt. Ein wichtiger Anlass dabei ist es, dass mein Mann im Falle einer Zwangseinweisung für mich entscheiden kann, verbunden mit den nötigen medizinischen Eingriffen.
Auszug aus dem Leitfaden für die Vorsorgevollmacht
Wofür sollte ich denn überhaupt Vorsorge treffen, folgende Fragen stellen sich:
Wer handelt und entscheidet für mich?
Wird dann mein Wille beachtet werden?
Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
Wie werde ich ärztlich versorgt?
Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
Wer verwaltet mein Vermögen?
Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft einer anderen Person erteilte Vertretungsmacht. Sie wird im Regelfall durch Erklärung des Vollmachtgebers gegenüber dem zu Bevollmächtigen (Vertrauensperson) erteilt. Wie jedes Rechtsgeschäft setzt diese Erklärung die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers voraus. Dieser muss also beim Unterschreiben der Vollmacht (noch) in der Lage sein, einen freien Willen zu bilden.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln.
Anders als bei der Bestellung eines rechtlichen Betreuers ist auch kein aufwendiges Gerichtsverfahren mit bürokratischem Aufwand für den Betreuer erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich sein Handeln – anders als der Betreuer – nur in wenigen Ausnahmefällen vom Betreuungsgericht genehmigen lassen und er muss auch zum Unterschied gerichtlich eingesetzten Betreuer dem Betreuungsgericht nicht regelmäßig Bericht erstatten und Rechnung legen. Nur wenn dem Betreuungsgericht ein entsprechender Anlass bekannt wird, kann es für den Bevollmächtigten einen „Kontrollbetreuer“ bestellen.
Grundsätzlich gibt es für Vorsorgevollmachten keine Formvorschriften. Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist aber eine schriftliche Abfassung dringend zu empfehlen.
Die Vollmacht zur Vorsorge muss aber nicht handschriftlich verfasst sein Sie können eine Vollmacht auch mit Maschine oder Computer schreiben oder von einer anderen Person schreiben lassen. Schließlich können Sie auch eines geeigneten Vordruckmusters hierfür bedienen. Ort, Datum und vollständige eigenhändige Unterschrift sollten jedoch keinesfalls fehlen.
Für den Fall, dass der von Ihnen Bevollmächtigte „im Ernstfall“ verhindert ist, sollte möglichst eine weitere Vertrauensperson als Ersatzbevollmächtigter zur Verfügung stehen. Dass dieser nur bei Behinderung des eigentlichen Bevollmächtigten für Sie handeln darf, sollte intern abgesprochen werden.
Wo bewahre ich die Vollmachtsurkunde auf ?
Sicherheitshalber sollte die Vollmacht die Bestimmung enthalten, dass der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde bei Vornahme eines Rechtsgeschäft für Sie dem Geschäftspartner im Original vorzulegen hat. Handlungsfähig ist Ihr Bevollmächtigter dann allerdings nur, wenn er die Vollmachtsurkunde im Original vorweisen kann. Sorgen Sie deshalb stets dafür, dass die Vollmachtsurkunde dem Berechtigten zur Verfügung steht.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, ich zähle die auf, die auch Mein Mann und ich gewählt haben:
Sie übergeben die Vollmachtsurkunde von vornherein dem Bevollmächtigten mit der Maßgabe, von dieser nur in dem besprochenen Fall Gebrauch zu machen. Wie schon gesagt, sollten Sie ohnehin nur denjenigen bevollmächtigen, dem sie vorbehaltlos vertrauen können. Sollte diese Person absprachewidrig schon vorzeitig von der Vollmacht Gebrauch machen, können Sie die Vollmacht widerrufen und Schadensersatz fordern.